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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine elektronische Rechnung (eRechnung)?

Eine eRechnung ist eine Rechnung in einem maschinenlesbaren Format. Entsprechend dieser Definition ist eine PDF-Rechnung keine eRechnung. Die Niedersächsische eRechnungsverordnung (NERechVO) beinhaltet die gültigen Formate einer eRechnung.

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Was ist eine XRechnung?

Ein Gremium von Experten aus Bund, Länder und Kommunen hat für Deutschland ein gültiges eRechnungsformat entwickelt. Es handelt sich hierbei um das Format XRechnung. Rechnungen im Format XRechnung sind auf jeden Fall entgegenzunehmen. Informationen zum Standard XRechnung finden Sie hier.

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Muss meine Behörde eRechnungen annehmen?

Öffentliche Auftraggeber in Niedersachsen müssen gemäß § 6 Abs. 3 und 4 NDIG eRechnungen entgegennehmen.

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Welche Vorteile bringt die eRechnung mit sich?

Da die Bearbeitung einer eRechnung in der Regel weniger Zeit in Anspruch nimmt, als die einer Papierrechnung, werden Personalkapazitäten verfügbar, die für anderen Aufgaben eingesetzt werden können. Außerdem kann durch die elektronische Bearbeitung Papier gespart werden.

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Müssen öffentliche Auftraggeber eRechnungen akzeptieren, die die Rechnungssteller nicht im Standard XRechnung verfasst haben, aber die alle Ansprüche an eine elektronische Rechnung erfüllen?

Es müssen alle eRechnungen entgegengenommen werden, die der Europäischen Norm 16931 entsprechen. Dies kann auch ein anderes Format als der Standard XRechnung sein. PDF-Rechnungen fallen nicht darunter.

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Über welche Übertragungskanäle müssen öffentliche Auftraggeber eRechnungen annehmen?

eRechnungen müssen zurzeit per E-Mail oder ein Webportal entgegengenommen werden.

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