Rechtliche Regelungen zur eRechnung in Niedersachsen
Bereits 2014 wurde ein EU-weit einheitlicher Standard für den elektronischen Rechnungsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern geschaffen. Dieser einheitliche Rahmen erstreckt sich über alle Mitgliedstaaten der EU, die Länder bis hin zu den Kommunen. Er macht es für Lieferanten einfacher, eRechnungen zu senden, da alle öffentlichen Auftraggeber Rechnungen in dem festgelegten Format akzeptieren.
Was dieser Rahmen konkret für Niedersachsen bedeutet, wird im Niedersächsischen Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) und der Niedersächsischen eRechnungsverordnung (NERechVO) geregelt.
Seit April 2020 müssen alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen eRechnungen entgegennehmen und verarbeiten können. Hierzu verpflichtet die NERechVO. Rechnungssteller werden hingegen in Niedersachsen nicht verpflichtet, eRechnungen zu senden. Diesen bietet sich jedoch mit einem elektronischen Rechnungsverkehr großes Potenzial. Es gibt nun einen einheitlichen Standard, auf dessen Basis Rechnungssteller allen ihren öffentlichen Auftraggebern in und über Niedersachsen hinaus eRechnungen senden können. Dies schafft Rechtssicherheit und spart Porto, Papier- und Druckkosten im Vergleich zu Papierrechnungen.
Die niedersächsische Verwaltung sieht großes Potenzial im elektronischen Rechnungsverkehr. Dieser wird zu Einsparungen bei Rechnungsstellern, einer Reduktion von Umweltauswirkungen und einer Verringerung des Verwaltungsaufwands führen. Daher nehmen alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen eRechnungen entgegen – unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags. Um öffentlichen Auftraggebern zu helfen, dieser Verpflichtung nachzukommen, stellt das Land einen zentralen eRechnungseingang bereit. Hieran können sich alle öffentlichen Auftraggeber anbinden und damit stets die Verpflichtungen aus der NERechVO und dem NDIG erfüllen. Behörden der mittelbaren Verwaltung können aber auch eigene Lösungen entwickeln. Aufgrund der großen Potenziale wird erwartet, dass die Bedeutung des elektronischen Rechnungsverkehrs auch zukünftig steigen wird. Schon bald wird ein Großteil der Rechnungen in Form von eRechnungen versendet werden.