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Foto: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Informationen für Rechnungsempfänger

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Vorteile durch die eRechnung

Welche Vorteile haben Rechnungsempfänger durch die Nutzung von eRechnungen? mehr

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Schnittstelle zum Abruf von Rechnungen

Zum automatisierten Abruf von eingegangen Rechnungen bietet IT.Niedersachsen auch eine REST-Schnittstelle an. mehr

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Serviceangebot von IT.Niedersachsen

Das Angebot von IT.Niedersachsen an die öffentlichen Auftraggeber der Landesverwaltung. mehr

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Beantragung durch öffentliche Auftraggeber der mittelbaren Landesverwaltung

Hier erfahren Sie, wie Sie als öffentlicher Auftraggeber der mittelbaren Landesverwaltung eine Anbindung an den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN) beantragen können. mehr

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Verpflichtungen für Rechnungsempfänger

Welche Verpflichtungen entstehen Ihnen als Rechnungsempfänger durch die Nutzung von eRechnungen? mehr

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Beantragung durch öffentliche Auftraggeber der unmittelbaren Landesverwaltung

Hier erfahren Sie, wie Sie als öffentlicher Auftraggeber der unmittelbaren Landesverwaltung eine Anbindung an den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN) beantragen können. mehr

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen aus Sicht als Rechnungsempfänger. mehr

Rechtliche Regelungen in Niedersachsen zur eRechnung

Seit 2014 gibt es mit der Richtlinie 2014/55/EU eine verbindliche europaweite Regelung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Diese wird für Niedersachsen im Niedersächsischen Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) umgesetzt. mehr

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