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3 Schritte zur eRechnung


Um öffentlichen Auftraggebern in Niedersachsen eine eRechnung zu schicken, befolgen Sie einfach die folgenden drei Schritte:

  • Schritt 1: Stellen Sie fest, ob Sie für einen öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen eine Leistung erbringen.
    eRechnungen werden von allen öffentlichen Auftraggebern in Niedersachsen akzeptiert.
  • Schritt 2: Fragen Sie Ihren Auftraggeber nach dessen Leitweg-ID und über welche Eingangskanäle eRechnungen eingereicht werden können.
    Sie können allen niedersächsischen öffentlichen Auftraggebern eRechnungen mindestens per E-Mail schicken oder in einem Portal hochladen. Fragen Sie Ihren Auftraggeber nach dessen E-Mail-Adresse zur Entgegennahme von eRechnungen bzw. dem Link zum Webportal.
  • Schritt 3: Erstellen Sie eine formatkonforme eRechnung.
    eRechnungen müssen dem Standard XRechnung oder einem anderen gültigen Standard gemäß der Europäischen Norm 16931 entsprechen. Sollte Ihnen keine eigene Software zur Erstellung von eRechnungen zur Verfügung stehen, können Sie hierfür auch Dienstleister nutzen oder einen Weberfassungsassistenten verwenden.
Fertig!

Sie können Ihrem Auftraggeber nun eRechnungen schicken.


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