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Häufig gestellte Fragen
Eine eRechnung ist eine Rechnung in einem maschinenlesbaren Format. Entsprechend dieser Definition ist eine PDF-Rechnung keine eRechnung. Die Niedersächsische eRechnungsverordnung (NERechVO) beinhaltet die gültigen Formate einer eRechnung.
Ein Gremium von Experten aus Bund, Länder und Kommunen hat für Deutschland ein gültiges eRechnungsformat entwickelt. Es handelt sich hierbei um das Format XRechnung. Rechnungen im Format XRechnung sind auf jeden Fall entgegenzunehmen. Informationen zum Standard XRechnung finden Sie hier.
Öffentliche Auftraggeber in Niedersachsen müssen gemäß § 6 Abs. 3 und 4 NDIG eRechnungen entgegennehmen.
Da die Bearbeitung einer eRechnung in der Regel weniger Zeit in Anspruch nimmt, als die einer Papierrechnung, werden Personalkapazitäten verfügbar, die für anderen Aufgaben eingesetzt werden können. Außerdem kann durch die elektronische Bearbeitung Papier gespart werden.
Es müssen alle eRechnungen entgegengenommen werden, die der Europäischen Norm 16931 entsprechen. Dies kann auch ein anderes Format als der Standard XRechnung sein. PDF-Rechnungen fallen nicht darunter.
eRechnungen müssen zurzeit per E-Mail oder ein Webportal entgegengenommen werden.
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