Häufig gestellte Fragen
Für rechtliche Fragen zur Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig, an das Sie sich bei einem Anliegen über dieses Kontaktformular wenden können.
Informationen zur Umsetzung der eRechnung in den Bundesländern finden Sie hier.
Der ZeRN ist ein Portal zur Validierung und zum Abruf von eRechnungen. Er kann von Organisationen der niedersächsischen Landesverwaltung, Kommunen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts für das Einreichen und den Abruf von eRechnungen genutzt werden. Von privatwirtschaftlichen Unternehmen kann der ZeRN für das Einreichen von eRechnungen genutzt werden.
Nein. Bei der vom ZeRN bereitgestellten PDF-Datei handelt es sich lediglich um die Visualisierung der eRechnung, die zur manuellen Bearbeitung genutzt werden kann. Es handelt sich nicht um die Originalrechnung. Als Originalrechnung zählt ausschließlich die XML-Datei.
Eine Leitweg-ID ist eine eindeutige Zeichenkette, die dazu dient Rechnungsempfänger der Landesverwaltung im Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN) zu identifizieren und Rechnungen an diese zu adressieren.
Nein, Leitweg-IDs werden nur von Organisationen der Landesverwaltung, Kommunen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts benötigt.
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