Häufig gestellte Fragen
Für den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen gilt: Ihre eRechnung wird umgehend auf Formatkonformität geprüft, und Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten eine Bestätigung über den Eingang der eRechnung bzw. eine Information über deren Ablehnung.
Sollten Sie keine E-Mail-Benachrichtigung erhalten, wurde Ihre E-Mail aus anderen Gründen (z.B. Einstufung als Spam oder wegen nicht erlaubter Dateianhänge) nicht akzeptiert. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Serviceteam unter service-erechnung@niedersachsen.de auf.
eRechnungen an den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen dürfen inkl. Anhang maximal eine Größe von 50 MB haben. Dabei darf die XRechnung-Datei maximal 10 MB groß sein, zusätzliche Dateianhänge 40 MB.
Dies kann bei öffentlichen Auftraggebern, die nicht an den ZeRN angebunden sind, abweichen.
Die Weberfassung über NAVO bietet Ihnen zwei Möglichkeiten:
- Sie können Rechnungen im Format XRechnung hochladen und an den Rechnungsempfänger übermitteln. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt und ist für Dritte nicht einsehbar.
- Sie können in einem Erfassungsassistenten Rechnungen im Format XRechnung erstellen und an den Rechnungsempfänger weiterleiten. Die Erfassung dauert ca. 6 Minuten pro Rechnung. Sie können sich anschließend Ihre Ausgangsrechnung für Ihre Dokumentation herunterladen. Den Erfassungsassistenten können Sie nutzen, wenn Sie nicht selbst über eine Software verfügen, die XRechnungen herstellen kann.
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