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Beantragung durch öffentliche Auftraggeber der mittelbaren Landesverwaltung

Anbindung an den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN)


Behörden der mittelbaren Landesverwaltung in Niedersachsen, also z.B. Kommunen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, können die Anbindung an den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN) beantragen. Mit der Anbindung können elektronische Rechnungen entgegengenommen und verarbeitet werden.

Das Antragsformular für Behörden der mittelbaren Landesverwaltung finden Sie hier: Zum Antragsformular

Nach Antragstellung erhalten Sie einen Vertragsentwurf, in dem die konkreten Leistungen des Zentralen eRechnungseingangs Niedersachsen und Konditionen der Anbindung beschrieben sind. Erst wenn Sie dieses Dokument zurücksenden, wird der Vertrag mit IT.N abgeschlossen.

Für eine reibungsfreie Nutzung des Antragsformulars empfehlen wir die Verwendung der Browser Firefox oder Microsoft Edge.

Sollten Sie über keinen Adobe Reader verfügen, kann alternativ folgender Link zur Beantragung verwendet werden (Java-Version des Formulars): Zum Antragsformular als Java Version

Bei der Beantragung können Sie zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Beantragung einer oder mehrerer Leitweg-ID(s)
  • Beantragung zur Anbindung an den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (dies inkludiert die Beantragung einer oder mehrerer Leitweg-IDs)
Wichtiger Bestandteil einer jeden eRechnung ist die Leitweg-ID. Die Leitweg-ID dient zur eindeutigen Adressierung von eRechnungen an das Postfach des Rechnungsempfängers. Jede rechnungsempfangende Stelle muss eine Leitweg-ID bei IT.N beantragen. Auf Anfrage ist diese an Ihre Lieferanten zu kommunizieren, sodass die Leitweg-ID in der eRechnung angegeben werden muss. Die Leitweg-ID ist Ihre digitale Anschrift, nur so kann eine reibungsfreie Weiterleitung von eRechnungen erfolgen.
Jeder öffentliche Auftraggeber in Niedersachsen muss eine Leitweg-ID bei IT.Niedersachsen beantragen. Die Leitweg-ID ist notwendig, um der Verpflichtung zur Entgegennahme von eRechnungen nachkommen zu können.

Das Dokument „Informationen zur Leitweg-ID (PDF)“ enthält weiterführende Erläuterungen zur Leitweg-ID und gibt Ihnen eine Hilfestellung zur Entscheidung über die benötigte Anzahl an Leitweg-IDs.


Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs vom ZeRN erhalten Organisationen der mittelbaren Landesverwaltung nach Antragsstellung mit den Vertragsunterlagen zugesandt.

Das Serviceteam des ZeRN steht Ihnen unter service-erechnung@niedersachsen.de gerne für Rückfragen zur Verfügung.

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