Vorteile durch die eRechnung
Welche Vorteile haben Rechnungsempfänger durch die Nutzung von eRechnungen? mehr
Welche Vorteile haben Rechnungsempfänger durch die Nutzung von eRechnungen? mehr
Zum automatisierten Abruf von eingegangen Rechnungen bietet IT.Niedersachsen auch eine REST-Schnittstelle an. mehr
Das Angebot von IT.Niedersachsen an die öffentlichen Auftraggeber der Landesverwaltung. mehr
Hier erfahren Sie, wie Sie als öffentlicher Auftraggeber der mittelbaren Landesverwaltung eine Anbindung an den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN) beantragen können. mehr
Welche Verpflichtungen entstehen Ihnen als Rechnungsempfänger durch die Nutzung von eRechnungen? mehr
Hier erfahren Sie, wie Sie als öffentlicher Auftraggeber der unmittelbaren Landesverwaltung eine Anbindung an den Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN) beantragen können. mehr
Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen aus Sicht als Rechnungsempfänger. mehr
Seit 2014 gibt es mit der Richtlinie 2014/55/EU eine verbindliche europaweite Regelung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Diese wird für Niedersachsen im Niedersächsischen Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) umgesetzt. mehr