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eRechnung in Niedersachsen

Foto: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Informationen für Rechnungsempfänger

Empfangen Sie als Behörde Rechnungen? Hier finden Sie weitere Informationen.
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Informationen für Rechnungssteller

Wollen Sie selbst eRechnungen versenden? Hier finden Sie weiterführende Informationen.
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Anschluss vom ZeRN an das Peppol-Netzwerk

Der ZeRN wurde erfolgreich an das Peppol-Netzwerk angeschlossen und somit um einen weiteren Eingangskanal zur Übermittlung von eRechnung ergänzt. mehr

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Einführung in die eRechnung

Die niedersächsischen Behörden erhalten jedes Jahr mehrere Millionen Rechnungen. Diese gingen bislang fast vollständig in Papierform ein. Die papierbasierte Rechnungserstellung, deren Versand und die Bearbeitung führen zu hohen Kosten und Aufwand bei allen Beteiligten. mehr

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Informationen für Rechnungsempfänger

Wenn Sie als Behörde Rechnungen empfangen, finden Sie weitere Informationen unter mehr

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Informationen für Rechnungssteller

Wenn Sie selbst eRechnungen versenden wollen, finden Sie weiterführende Informationen unter mehr

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Rechtliche Regelungen zur eRechnung in Niedersachsen

Seit 2014 gibt es mit der Richtlinie 2014/55/EU eine verbindliche europaweite Regelung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Diese wird für Niedersachsen im Niedersächsischen Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) umgesetzt. mehr

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